CDU Ortsverband An der Panke
› Weiteres Verfahren zum Bebauungsplan 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ [2020-09-30]
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sämtliche technischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die mit Drucksache VII-0989 „Aufstellung des Bebauungsplans 3-18 für die Grundstücke Tollerstraße 1 – 4, die westlich der Straße 78 gelegenen Grundstücke und das Gelände der Kleingartenanlage „Am Bahnhof Wilhelmsruh“, die Grundstücke Kopenhagener Straße 82 und 96, das Flurstück 29 der Flur 145 sowie ein Abschnitt der Tollerstraße im Bezirk Pankow, Ortsteile Wilhelmsruh und Niederschönhausen“ formulierten Ziele der Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets umzusetzen.

Der BVV ist fortlaufend über die Aktivitäten des Bezirksamtes und deren Ergebnisse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen zu berichten. Bis zum Vorliegen eines anderslautenden Beschlusses der BVV stellt das Bezirksamt sämtliche Aktivitäten ein, die die Änderung des Aufstellungsbeschlusses in der Zielformulierung bedingen.

Begründung:

Mit Drucksache VII-0989 „Aufstellung des Bebauungsplans 3-18 für die Grundstücke Tollerstraße 1 – 4, die westlich der Straße 78 gelegenen Grundstücke und das Gelände der Kleingartenanlage „Am Bahnhof Wilhelmsruh“, die Grundstücke Kopenhagener Straße 82 und 96, das Flurstück 29 der Flur 145 sowie ein Abschnitt der Tollerstraße im Bezirk Pankow, Ortsteile Wilhelmsruh und Niederschönhausen“ hat das Bezirksamt in Abstimmung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen der BVV am 08. Juli 2015 zur Kenntnis gegeben, dass auf dem Gelände im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Planungsrecht für den Wohnungsneubau, Planungsrecht für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 128 Plätzen geschaffen und die Erschließung gesichert werden soll.

Die BVV sieht nach wie vor hohen Bedarf an neuem Wohnraum und bekräftigt seine Einschätzung, dass dieses Gelände hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung mit sehr hoher Lagegunst ausgestattet ist.

Ein im Auftrag des Bezirksamtes im Zuge der Bearbeitung des Bebauungsplanes erstelltes und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanalgen diskutiertes sog. Geruchsgutachten der ERGO Umweltinstitut GmbH weist in bestimmten Bereichen eine erhöhte Geruchsbelästigung aus. Verursacher dieser Geruchsbelastungen ist das nahe gelegene Gewerbegebiet Flottenstraße. Sowohl die von den Vorhabenträgern beauftragten Gutachter (Olfasense GmbH) als auch die Gutachter der ERGO Umweltinstitut GmbH haben in der Debatte im Ausschuss deutlich gemacht, dass trotz der Ergebnisse des Gutachtens eine Wohnbebauung nicht ausgeschlossen ist. Durch bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück selbst, als auch durch anlagentechnische und betriebsablauftechnische Maßnahmen bei den Emittenten kann die Geruchsbelästigung soweit reduziert werden, dass gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse gewahrt und die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zumindest nicht ausgeschlossen ist.

Da die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbebauungen erklärtes Ziel der BVV ist, wird das Bezirksamt aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dieses Ziel zu verwirklichen und bis dahin sämtliche anderen Planungen für das Gebiet (Gewerbe) anzuhalten.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:  
Ansprechpartner: Anita Kurzidim | CDU Fraktion Pankow
Linie
right left
CDU An der Panke

Sie erreichen uns wie folgt:
Berliner Straße 38
13189 Berlin

Telefon: 030.428 74 81
e-mail: E-Mail

Informationen

Kontakt
Impressum

® 2015 OV An der Panke