CDU Ortsverband An der Panke
› Aufhebung des Beschlusses zur Drucksache VIII-1356 „Parkverbot in der Frundsbergstraße“ [2021-06-16]
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

1. Die BVV hebt den Beschluss des Bezirksamtes zur Drucksache VIII-1356 „Schlussbericht“ auf.

2. Das Bezirksamt Pankow wird erneut ersucht, in der Frundsbergstraße im Abschnitt zwischen Busonistraße und Hubertusdamm auf der nördlichen Seite ein Parkverbot anzuordnen.

Johannes Kraft und die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion

Begründung: Mit Beschluss des Antrages „Parkverbot in der Frundsbergstraße“ auf Drucksache VIII- 1356 wurde das Bezirksamt Pankow von Berlin im Rahmen der 39. ordentlichen Tagung der BVV am 24. Februar 2021 aufgefordert, die unzumutbare Situation hinsichtlich der Erreichbarkeit der Grundstücke in der Frundsbergstraße zwischen Busonistraße und Hubertusdamm durch Anbringung zweier Verkehrszeichen (Zeichen 286 - eingeschränktes Halteverbot) an vorhandenen Pfosten abzustellen. Im Rahmen des Schlussberichts zur Drucksache macht das Bezirksamt deutlich, dieser Forderung der BVV nicht nachkommen zu wollen und verweist stattdessen auf die ihm selbst obliegenden Pflichten der verkehrlichen Überwachung, die jedoch nicht stattfindet. Auch der Hinweis auf mögliche präjudizierende Wirkungen der Anordnung von Verkehrszeichen, die über viele Jahre bereits angeordnet waren, und einer damit einhergehenden vermeintlichen Selbstbindung der Straßenverkehrsbehörde gehen fehl und zeugen im Zweifel lediglich von Unkenntnis der Situation vor Ort. Der Beschluss des Bezirksamtes ist insofern aufzuheben.

Zur Verdeutlichung der Situation vor Ort sei hier die Begründung des Antrages auf Drucksache VIII-1356 erwähnt: Die Frundsbergstraße weist im Abschnitt zwischen der Busonistraße und dem Hubertusdamm eine Fahrbahnbreite von ca. 11 m auf. Im Falle beidseitiger parkender Fahrzeuge sind Begegnungsverkehre unmöglich und die für den fließenden Verkehr nutzbare Breite ist soweit eingeschränkt, dass größere Fahrzeuge, bspw. der BSR, diese zum Teil nicht befahren können. Dies hat in der Vergangenheit bereits mehrfach dazu geführt, dass die Mülltonnen nicht entleert wurden.

dramatischer ist jedoch der Umstand, dass die anliegenden Grundstücke quasi nicht mehr erreicht werden können, da aufgrund der geringen Breite der Straße und der bis dicht an die Einfahrten heran parkenden Fahrzeuge die Schleppkurven nicht zur Verfügung stehen. Dies bedeutet insbesondere auch für Rettungsfahrzeuge, dass Grundstücke in zweiter Reihe von diesen nicht erreicht werden können.Vor dem durch die Sperrungen der S2 bedingten Schienenersatzverkehr (SEV), in denen die Busse die Frundsbergstraße und die Kerkowstraße nutzten, um zu wenden, war auf der nördlichen Seite der Frundbergstraße bereits ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) angeordnet. Während des SEV wurde ein absolutes Halteverbot auf beiden Seiten der Frundsbergstraße (Zeichen 283) angeordnet. Die Rohrpfosten, an denen die Zeichen angebracht waren, existieren noch. Offensichtlich hat die anordnende Behörde vergessen, das eingeschränkte Halteverbot wieder anzuordnen und damit für die aktuellen gefährlichen und unhaltbaren Zustände gesorgt. Diesen kann auf einfache und kostengünstige Weise abgeholfen werden.
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